Posted on Juni 6, 2016, von & gespeichert unter AI und Un Berichte.


Im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem töteten israelische Streitkräfte 2015 rechtswidrig palästinensische Zivilpersonen, darunter auch Minderjährige. Sie nahmen Tausende Palästinenser fest, die gegen Israels anhaltende militärische Besetzung demonstrierten oder in anderer Form dagegen aufbegehrten. Hunderte Personen wurden in Verwaltungshaft genommen. Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung, und die dafür Verantwortlichen gingen straffrei aus. Die Behörden trieben den Bau unrechtmäßiger Siedlungen im Westjordanland weiter voran und schränkten das Recht auf Freizügigkeit der Palästinenser empfindlich ein. Nach einer Gewalteskalation im Oktober 2015, als Palästinenser israelische Zivilpersonen angriffen und die israelischen Streitkräfte offenbar außerge-richtliche Hinrichtungen verübten, wurde die Bewegungsfreiheit der Palästinenser noch stärker einge-schränkt. Israelische Siedler im Westjordanland griffen Palästinenser und deren Eigentum an, ohne dafür bestraft zu werden. Die andauernde Blockade des Gazastreifens durch die israelischen Streitkräfte stellte für die Bewohner des Gebiets eine Kollektivstrafe dar. Die israelischen Behörden zerstörten weiterhin palästinensische Wohnhäuser im Westjordanland. In Israel wurden vor allem Beduinendörfer in der Negev-Wüste zerstört und die Bewohner rechtswidrig vertrieben. Tausende afrikanische Asylsuchende wurden inhaftiert und abgeschoben. Israelische Wehrdienstverweigerer erhielten Gefängnisstrafen.

Hintergrund

Die Beziehungen zwischen Israelis und Palästinensern waren 2015 durchgehend sehr angespannt. Israel setzte im Januar 2015 die monatliche Zahlung der Steuereinnahmen, die den palästinensischen Behörden zustehen, vorübergehend aus, nachdem Palästina den Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beantragt und seine Gerichtsbarkeit für Verbrechen anerkannt hatte, die seit Juni 2014 in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalem verübt wurden. Im Januar 2015 leitete die Chefanklägerin des IStGH Vor-ermittlungen zu mutmaßlichen völkerrechtlichen Verbrechen Israels und palästinensischer bewaffneter Gruppen ein. Israel verurteilte dieses Vorgehen, arbeitete jedoch ab Juli 2015 begrenzt mit der Chefanklägerin des IStGH zusammen.

Internationale Bemühungen zur Wiederaufnahme israelisch-palästinensischer Verhandlungen scheiterten. Die israelische Regierung trieb die Förderung und Ausweitung unrechtmäßiger israelischer Siedlungen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem 2015 weiter voran und leitete Schritte ein, um Außenposten von Siedlungen, die ohne Erlaubnis der Regierung errichtet wurden, nachträglich zu genehmigen.

Von Oktober 2015 an erreichte die Gewalt einen neuen Höhepunkt. Palästinenser griffen in Israel und im Westjordanland Angehörige der israelischen Streitkräfte und Zivilpersonen u. a. mit Messern und Schusswaffen sowie mit gezielt auf sie zugesteuerten Autos an. Dabei handelte es sich vorwiegend um Einzeltäter, die keiner bewaffneten Gruppe angehörten. Es kam zu vermehrten Protesten gegen die israelische Militärbesetzung. Die israelischen Sicherheitskräfte reagierten auf die Angriffe und Proteste, indem sie tödliche Gewalt einsetzten. Palästinenser töteten 2015 insgesamt 21 israelische Zivilpersonen und einen US-Staatsbürger. Vier der Opfer starben im Zeitraum bis Oktober, alle übrigen in den letzten drei Monaten des Jahres. Israelische Sicherheitskräfte töteten zwischen Oktober und Dezember 2015 mehr als 130 Palästinenser.

Bewaffnete palästinensische Gruppen feuerten wahllos Raketen auf den Süden Israels ab, es gab aber keine Berichte über Todesopfer. Israel reagierte darauf mit Luftangriffen auf den Gazastreifen; bei einem dieser Angriffe im Oktober 2015 wurden zwei Zivilpersonen getötet. Außerdem griff Israel mehrfach Ziele in Syrien an, u. a. aus der Luft.

Blockade des Gazastreifens und Einschränkungen im Westjordanland

Die israelischen Streitkräfte hielten die seit 2007 ununterbrochene Luft-, Land- und Seeblockade des Gazastreifens auch 2015 aufrecht, was für die 1,8 Mio. Bewohner einer Kollektivstrafe gleichkam. Jede Ein- und Ausreise von Personen sowie alle Ein- und Ausfuhren von Waren mussten von Israel genehmigt werden; dies betraf insbesondere dringend benötigtes Baumaterial. Die israelische Blockade, die anhaltende Schließung des Grenzübergangs Rafah durch Ägypten und die Zerstörung des Tunnelsystems an der ägyptischen Grenze verzögerten den Wiederaufbau des Gazastreifens nach den bewaffneten Konflikten mit Israel, beeinträchtigten die Grundversorgung der Bevölkerung und führten zu steigender Armut und Arbeitslosigkeit.

Israelische Streitkräfte verteidigten die Pufferzone, die Israel an der Grenze zum Gazastreifen auf palästinensischem Gebiet eingerichtet hatte, und schossen mit scharfer Munition auf Palästinenser, die diese Zone betraten oder sich ihr näherten. Palästinensische Fischer wurden beschossen, wenn sie in die Nähe der Sperrzone gerieten, die sich entlang der Küste des Gazastreifens erstreckte. Ein Fischer wurde getötet, weitere erlitten Verletzungen.

Im Westjordanland schränkte Israel die Bewegungsfreiheit der Palästinenser 2015 weiterhin empfindlich ein. Palästinenser durften ausgedehnte Gebiete nicht betreten, die von Israel als militärische Schießübungsplätze deklariert worden waren oder die sich in der Nähe des von Israel errichteten Zauns bzw. der Mauer befanden. Das Verbot galt auch für die unrechtmäßig errichteten israelischen Siedlungen. Umgehungsstraßen, die israelischen Siedlern vorbehalten waren, und zahlreiche Militärkontrollpunkte sorgten dafür, dass die Bewegungsfreiheit der Palästinenser stark eingeschränkt war, während israelische Siedler das Recht auf Freizügigkeit genossen. Als Reaktion auf den Anstieg der Gewalttaten ab Oktober 2015 richteten die israelischen Streitkräfte vor allem in Ost-Jerusalem und im Verwaltungsbezirk Hebron weitere Kontrollpunkte und Absperrungen ein. Dies hatte für Hunderttausende Palästinenser Einschränkungen zur Folge, die einer Kollektivstrafe gleichkamen.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Die israelischen Behörden inhaftierten 2015 Tausende Palästinenser aus den besetzten Gebieten. Die meisten von ihnen wurden in Gefängnissen in Israel inhaftiert, was einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Hunderte Personen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft, die verlängert werden konnte. In den Haftbefehlen berief man sich auf Geheiminformationen, zu denen weder die Inhaftierten noch ihre Rechtsbeistände Zugang erhiel-ten. Einige der Gefangenen traten aus Protest in ausgedehnte Hungerstreiks. Der Rechtsanwalt Mohammed Allan protestierte mit einem 65-tägigen Hungerstreik gegen seine Verwaltungshaft. Im November 2015 kam er ohne Anklageerhebung frei.

Die israelischen Behörden schlugen Protestaktionen von Palästinensern in den von Israel besetzten Gebieten erneut mit aller Härte nieder. Angesichts der eskalierenden Gewalt ab Oktober 2015 wurden mehr als 2500 Palästinenser festgenommen, darunter Hunderte Minderjährige. Die Anzahl der Fälle von Verwaltungshaft stieg stark an. Ende 2015 befanden sich mehr als 580 Palästinenser in Verwaltungshaft, darunter mindestens fünf Minderjährige. Auch mehrere jüdische Israelis, die im Verdacht standen, Angriffe auf Palästinenser geplant zu haben, wurden in Verwaltungshaft genommen.

Palästinenser aus den besetzten Gebieten mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Die palästinensische Parlamentsabgeordnete Khalida Jarrar wurde nach einem monatelangen unfairen Verfahren im Dezember 2015 von einem Militärgericht zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie sich auf eine Vereinbarung im Strafprozess eingelassen hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Angehörige der israelischen Armee, der Polizei und des Sicherheitsdienstes (Israel Security Agency – ISA) folterten und misshandelten palästinensische Häftlinge 2015 weiterhin, insbesondere bei der Festnahme und während Verhören. Zu den Opfern zählten auch Minderjährige. Im Zuge der Massenfestnahmen von Palästinensern ab Oktober 2015 nahmen die Berichte über Folter zu. Zu den geschilderten Foltermethoden zählten Hiebe mit Schlagstöcken, Ohrfeigen, Würgen, lang anhaltende Fesselungen, Verharren in schmerzhaften Positionen, Schlafentzug und Drohungen. Jüdische Israelis, die im Zusammenhang mit Angriffen auf Palästinenser inhaftiert waren, erhoben ebenfalls Foltervorwürfe. Die Täter blieben straffrei. Seit 2001 erhielten die Behörden fast 1000 Beschwerden über Folter durch den ISA, strafrechtliche Ermittlungen wurden jedoch nicht eingeleitet.

Im Juli 2015 verlängerte das Parlament ein Gesetz, das die israelische Polizei und den Sicherheitsdienst ISA davon entbindet, Verhöre palästinensischer „Sicherheits“-Häftlinge aufzuzeichnen. Die von der Regierung unterstützte Regelung steht im Widerspruch zu einer Empfehlung der Turkel-Kommission von 2013 (siehe unten). Im selben Monat entschied das Parlament, dass die Behörden Häftlinge im Hungerstreik zwangsernähren dürfen, obwohl sich Menschenrechtsgruppen und die Vereinten Nationen strikt dagegen ausgesprochen hatten.

Rechtswidrige Tötungen

Israelische Soldaten und Polizisten töteten 2015 mindestens 124 Palästinenser im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem, 22 im Gazastreifen und zehn in Israel. Viele von ihnen wurden offenbar Opfer rechtswidriger Tötungen. Dazu zählten auch Minderjährige, wie der 17-jährige Muhammad Kasba und der 15-jährige Laith al-Khalidi. Ihnen wurde am 3. bzw. 31. Juli 2015 in den Rücken geschossen, nachdem sie Steine auf ein israelisches Militärfahrzeug bzw. einen Molotow-Cocktail gegen einen Militärkontrollposten geworfen hatten. Falah Abu Maria wurde bei einer Durchsuchung seines Hauses am 23. Juli 2015 von israelischen Streitkräften mit Schüssen in die Brust getötet.

Viele der Tötungen wurden von Oktober bis Dezember 2015 begangen, als Angehörige der israelischen Armee und der Polizei Palästinenser erschossen, die Israelis, darunter auch Zivilpersonen, mit Messern oder in anderer Weise angegriffen hatten, oder die im Verdacht standen, solche Angriffe geplant zu haben. Die Tötungen waren rechtswidrig, wenn sie unter Umständen erfolgten, in denen von den Betreffenden keine unmit-telbare Gefahr für Leib und Leben ausging und eine Festnahme möglich gewesen wäre. In einigen Fällen erschossen israelische Sicherheitskräfte Palästinenser, die verwundet am Boden lagen, oder sie ließen verletzten Palästinensern keine unverzügliche medizinische Hilfe zukommen.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Einige Palästinenser wurden 2015 offenbar Opfer außergerichtlicher Hinrichtungen, so z. B. Fadi Alloun, den israelische Sicherheitskräfte am 4. Oktober in Jerusalem erschossen, die 17-jährige Dania Ershied und Sa’ad al-Atrash, die am 25. bzw. 26. Oktober in Hebron von israelischen Sicher-heitskräften erschossen wurden, und Abdallah Shalaldah, den israelische verdeckte Ermittler am 12. November im al-Ahli-Krankenhaus in Hebron töteten.

Exzessive Gewaltanwendung

Israelische Streitkräfte und verdeckte Ermittler gingen 2015 mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen Protestierende im Westjordanland und im Gazastreifen vor und töteten dabei zahlreiche Menschen. Allein in den letzten drei Monaten des Jahres wurden 43 Personen getötet. Tausende wurden 2015 durch scharfe Munition und gummiummantelte Metallgeschosse verletzt. Auch wenn Protestierende Steine oder andere Wurfgeschosse einsetzten, stellten sie zum Zeitpunkt ihrer Erschießung in der Regel keine Bedrohung für Leib und Leben der gutgeschützten israelischen Soldaten dar. Im September 2015 genehmigte das israelische Sicherheitskabinett der Polizei den Einsatz von scharfer Munition in Ost-Jerusalem. Am 9. und 10. Oktober schossen israelische Sicherheitskräfte mit scharfer Munition und gummiummantelten Metallgeschossen auf palästinensische Protestierende in Grenzgebieten des Gazastreifens. Dabei wurden neun Menschen getötet, darunter ein Minderjähriger. Zahlreiche weitere Personen erlitten Verletzungen.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Israelische Militärverordnungen, denen zufolge genehmigte Demonstrationen im Westjordanland verboten sind, wurden benutzt, um Protestaktionen von Palästinensern zu unterdrücken. Davon waren auch Aktivisten betroffen, die sich für Häftlinge einsetzten, wie der Menschenrechtsverteidiger Murad Shtewi. Er wurde im Januar 2015 freigelassen, nachdem er eine Haftstrafe von neuneinhalb Monaten auf Grundlage der Militärverordnung 101 verbüßt hatte. Journalisten, die über Protestaktionen oder andere Entwicklungen im Westjordanland berichten wollten, wurden bei zahlreichen Gelegenheiten überfallen oder von israelischen Polizisten und Soldaten angeschossen.

Palästinensische Staatsangehörige in Israel sahen sich 2015 ebenfalls mit zunehmenden Einschränkungen konfrontiert. Im November 2015 verboten die Behörden den nördlichen Zweig der Islamischen Bewegung und schlossen 17 NGOs, die Verbindungen zu dieser Gruppe unterhielten. Zwischen Oktober und Dezember 2015 wurden mehr als 250 Demonstrierende und Organisatoren von Protestkundgebungen festgenommen.

Im September wurde der israelische Whistleblower Mordechai Vanunu zu einer Woche Hausarrest verurteilt, nachdem er dem israelischen Fernsehsender Channel 2 ein Interview gegeben hatte. Es war ihm 2015 weiterhin untersagt, ins Ausland zu reisen und auf elektronischem Wege mit ausländischen Staatsbürgern zu kommunizieren.

Zwangsräumungen und Zerstörung von Wohnraum

Im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem zerstörte die israelische Armee 2015 mindestens 510 palästinensische Wohnhäuser und andere Gebäude, die ohne israelische Genehmigung errichtet worden waren, da Baugenehmigungen faktisch nicht erteilt wurden. Dabei wurden mehr als 610 Personen rechtswidrig aus ihren Häusern vertrieben. Mehr als 120 Menschen wurden rechtswidrig vertrieben, als 19 Wohnhäuser palästinensischer Familien als Strafmaßnahme abgerissen oder unbewohnbar gemacht wurden, weil ein Familienmitglied Angriffe auf Israelis verübt hatte. Im sogenannten C-Gebiet des West-jordanlands, das vollständig von Israel kontrolliert wird, waren zahlreiche Beduinen- und Hirtengemeinschaften weiterhin von zwangsweiser Umsiedlung bedroht.

Auch in Israel rissen die Behörden zahlreiche Häuser von Palästinensern ab, die ihrer Ansicht nach ohne Genehmigung errichtet worden waren. Dies betraf vor allem „nicht anerkannte“ Beduinendörfer in der Negev-Wüste. Im Mai 2015 billigte der Oberste Gerichtshof den geplanten Abriss des „nicht anerkannten“ Dorfes Um al-Heiran und die Vertreibung der dort lebenden Beduinen, um an dieser Stelle eine neue jüdische Stadt zu bauen. Im November 2015 stimmte die Regierung dem Bau von fünf neuen jüdischen Siedlungen in der Region zu, an zwei der vorgesehenen Standorte befinden sich bislang Beduinendörfer.

Gewalt durch Siedler

Israelische Staatsbürger, die in unrechtmäßigen Siedlungen im besetzten Westjordanland lebten, griffen 2015 häufig palästinensische Zivilpersonen und deren Eigentum an, manchmal sogar in Anwesenheit israelischer Soldaten und Polizisten, die jedoch nicht eingriffen. Am 31. Juli 2015 wurden bei einem Brandanschlag von Siedlern auf das Haus der Familie Dawabshe im Dorf Duma in der Nähe von Nablus der 18 Monate alte Ali und seine Eltern Sa’ad und Riham getötet; sein vierjähriger Bruder Ahmad wurde schwer verletzt. Der Vorfall machte deutlich, dass Siedler zunehmend Angriffe in palästinensischen Gemeinden verübten, und bewirkte, dass sich viele Palästinenser in ihren Häusern nicht mehr sicher fühlten. Kurz nach dem Anschlag wurden verdächtige Personen festgenommen. Einige befanden sich Ende 2015 noch in Haft.

Am 17. Oktober 2015 erschoss ein israelischer Zivilist in der Altstadt von Hebron Fadel al-Qawasmeh, während sich israelische Soldaten in unmittelbarer Nähe befanden. Der israelische Staatsbürger wurde weder am Tatort festgenommen, noch gab es Anzeichen dafür, dass er für die Tat strafrechtlich verfolgt werden würde.

Im Fall der Entführung und Tötung des palästinensischen Jugendlichen Muhammad Abu Khdeir im Juli 2014 wurden zwei der drei Angeklagten im November 2015 zwar schuldig gesprochen und sollten im Januar 2016 verurteilt werden. In den meisten Fällen leitete die Polizei bei mutmaßlichen Verbrechen von Siedlern jedoch keine wirksamen Ermittlungen ein, verfolgte Tatverdächtige nicht strafrechtlich und sorgte so dafür, dass Siedlergewalt straffrei blieb.

Straflosigkeit

Im Juni 2015 veröffentlichte die Unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates ihren Bericht über den 50-tägigen bewaffneten Konflikt im Gazastreifen 2014. Sie dokumentierte darin Kriegsverbrechen israelischer Streitkräfte und palästinensischer bewaffneter Gruppen und forderte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Israel wies die Ergebnisse der UN-Untersuchung zurück und ließ das Militär eigene Ermittlungen durchführen, die jedoch weder unabhängig waren noch für Gerechtigkeit sorgten. Die israelischen Militärbehörden leiteten Ermittlungen zu Fällen ein, in denen Palästinenser von israelischen Streitkräften im Westjordanland getötet worden waren. Diese Ermittlungen waren jedoch ebenfalls völlig unzureichend. Nur in einem einzigen Fall aus dem Jahr 2013 kam es nach langen Verzögerungen und dem Einlegen von Rechtsmitteln beim Obersten Gerichtshof zu einer Anklage wegen „fahrlässigen Gebrauchs einer Schusswaffe“.

Im September 2015 veröffentlichte ein Regierungsausschuss seine Beurteilung der Empfehlungen, die von der Turkel-Kommission 2013 in Bezug auf israelische Untersuchungsmechanismen und deren Übereinstimmung mit dem Völkerrecht vorgelegt worden waren. Der Ausschuss umging bestimmte Empfehlungen, so z. B. die Forderung, Kriegsver-brechen als Straftatbestand in das nationale Recht aufzunehmen. Bei anderen Empfehlungen machte er keine Angaben zu konkreten Schritten oder Finanzmitteln, die für eine Umsetzung notwendig wären.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Es gab erneut Berichte über Gewalt gegen Frauen. Sie betrafen vor allem in Israel lebende Palästinenserinnen. Laut Angaben von Aktivisten wurden 2015 mindestens 18 Frauen in Israel ermordet, die Täter waren in den meisten Fällen Partner oder Familienmitglieder. Einige Frauen wurden getötet, nachdem sie die Polizei um Schutz gebeten hatten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Behörden verweigerten Asylsuchenden 2015 nach wie vor den Zugang zu einem fairen Verfahren, um ihren Flüchtlingsstatus feststellen zu lassen. Mehr als 90% der Asylsuchenden stammten aus Eritrea und dem Sudan. Ende 2015 waren mehr als 4299 Personen im Haftzentrum Holot und im Saharonim-Gefängnis in der Negev-Wüste inhaftiert.

Im August 2015 entschied der Oberste Gerichtshof, die im Dezember 2014 beschlossene Änderung des „Antiinfiltrationsgesetzes“ (Prevention of Infiltration Law), die es den Behörden erlaubte, Asylsuchende 20 Monate lang in Holot festzuhalten, sei unverhältnismäßig. Das Gericht wies die Regierung an, das Gesetz zu überarbeiten und diejenigen Personen freizulassen, die bereits länger als ein Jahr in der Einrichtung inhaftiert waren. Daraufhin wurden rund 1200 der etwa 1800 Asylsuchenden aus Holot entlassen, sie erhielten jedoch die willkürliche Auflage, die Städte Tel Aviv und Eilat nicht zu betreten. Tausende andere Asylsuchende wurden jedoch nach Holot gebracht, nachdem die Kriterien für eine Inhaftierung ausgeweitet worden waren, sodass die Zahl der dort inhaftierten Personen einen Höchststand erreichte. Im November 20 15 legte die Regierung einen neuen Entwurf für die Gesetzesänderung vor. Er sieht vor, Asylsuchende ein Jahr lang in Holot festzuhalten und diese Frist ggf. um weitere sechs Monate zu verlängern.

Von den Tausenden eritreischen und sudanesischen Staatsangehörigen, die Asyl beantragten, waren Ende 2015 nur eine Handvoll als Flüchtlinge anerkannt. Die Behörden setzten weiterhin viele Asylsuchende, auch im Haftzentrum Holot, unter Druck, Israel „freiwillig“ zu verlassen. Bis Ende November hatten mehr als 2900 Personen einer „freiwilligen“ Rückkehr zugestimmt. Im November billigte ein Bezirksgericht das im März 2015 angekündigte Vorhaben der Regierung, die etwa 45 000 Asylsuchenden, die sich noch im Land befanden, entweder ohne ihre Einwilligung nach Ruanda und Uganda abzuschieben oder sie auf unbegrenzte Zeit im Saharonim-Gefängnis zu inhaftieren. Die Regierung weigerte sich, Einzelheiten über mutmaßliche Vereinbarungen mit Ruanda und Uganda zu nennen. Auch machte sie keine Angaben darüber, ob die beiden Länder garantiert hatten, die freiwillig oder unfreiwillig Abgeschobenen nicht doch an ihre eigentlichen Herkunftsländer zu überstellen und damit gegen den Grundsatz des Non-Refoulement (Nichtzurückweisung) zu verstoßen.

Wehrdienstverweigerer

Mindestens vier Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten Gefängnisstrafen verbüßen, darunter Edo Ramon, der ab März 2015 mehrfach inhaftiert wurde, weil er sich weigerte, den Militärdienst bei der israelischen Armee abzuleisten.

Amnesty International: Bericht